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Neuralgische Punkte
Heute gibt es viele Produkte und Lösungen für Tür- und Fenstertürschwellen, die die Anforderungen an die Hindernisfreiheit erfüllen. In der Praxis müssen wir aber leider feststellen, dass selbst bei Neubauten noch Schwellen eingebaut werden, die mit dem Rollstuhl oder Rollator praktisch unüberwindbar sind.
Ein wichtiger Punkt bei der Umsetzung des hindernisfreien Bauens ist die Gestaltung der Übergänge zwischen verschiedenen Räumen. Tür- und Fenstertürschwellen sind dabei eine besondere Herausforderung. Für Menschen im Rollstuhl oder für ältere Menschen mit Rollator können selbst kleine Schwellen schon ein echtes Problem sein. Sie bergen nämlich ein hohes Risiko, nach hinten zu kippen, wenn man die Vorderräder anhebt, um die Schwelle zu überwinden. Oft sind es nur wenige Millimeter, die den Unterschied machen, ob man mit dem Rollstuhl einen Raum nutzen oder besuchen kann – oder ob man draussen bleiben muss. Das sollte uns allen bewusst sein, wenn wir als Planende, Bauherrschaften oder Ausführende entscheiden, wie Tür- oder Fensterschwellen ausgebildet werden.
(Foto: Hindernisfreie Architektur)
Geltende Normen
Die Mindestanforderungen an Tür- und Fenstertürschwellen sind in der Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» folgendermassen geregelt:
- Türen sind grundsätzlich ohne Schwellen und vorzugsweise ohne Absätze auszubilden. Maximal
25 mm hohe, einseitige Absätze oder flachgewölbte Deckschienen sind zulässig.
- Bei Türen und Fenstertüren zum Aussenbereich sind aus unausweichlichen konstruktiven
Gründen Schwellen bis zu 25 mm Höhe über dem Innen- und Aussenboden zulässig.
- Ein höherer Absatz als 25 mm im Aussenbereich ist zulässig, sofern der Aussenboden (z. B. durch
einen Holzrost) auf die erforderliche Höhe angepasst werden kann. Dies setzt voraus, dass
Geländer und Absturzsicherungen entsprechend den gesetzlichen Anforderungen vordimensioniert
sind bzw. zusammen mit dem Boden angepasst werden.
Neben den spezifischen Vorgaben für eine hindernisfreie Architektur müssen weitere Normen zur Ausführung der Fenstertürschwelle zugezogen werden, insbesondere die SIA 271 «Abdichtungen von Hochbauten» und die SIA 331 «Fenster und Fenstertüren».
Detaillösungen
Die nachfolgenden Detailvorschläge entsprechen dem derzeitigen Stand der Technik sowie den geltenden Normen. Sie sind als Grundschemata zu verstehen, die selbstverständlich der jeweiligen Situation angepasst werden müssen. Die Gewährleistung der Dichtheit gemäss SIA-Norm 271 und der Hindernisfreiheit gemäß SIA 500 kann grundsätzlich auf zwei Arten erfüllt werden:
- Einbau eines wasserdurchlässigen Gehbelags auf einem offenen Tragsystem mit einer mindestens
10 mm breiten Fuge vor der Tür- oder Fenstertürschwelle. Dabei ist zu beachten, dass der
Fugenanteil pro m² mindestens 1 m beträgt. Die Fugenbreite muss mindestens 3 mm und darf nicht
mehr als 10 mm betragen, um eine Überfahrbarkeit mit dem Rollstuhl zu gewährleisten.
- Geschlossener Gehbelag mit einem Gefälle von min. 1.5% bis max. 2% vom Gebäude weg sowie
Sicherheitsrinne von mind. 30 mm Höhe und mit einem Entwässerungsquerschnitt von
mind. 2000 mm2 vor der Tür- oder Fenstertürschwelle.
Weitere Informationen können dem Merkblatt 031 «Fenstertürschwellen» der Schweizer Fachstelle entnommen werden.
Auszug MB031 Fenstertürschwellen, Rollstuhlgerechte Ausführung
Praxisbeispiele
Im Folgenden präsentieren wir eine Auswahl an Tür- und Fenstertürschwellen, die wir bei Neu- und Umbauten von Wohngebäuden genauer unter die Lupe genommen haben. Neben einigen richtig guten und vorbildlichen Lösungen zeigen wir bewusst auch ein paar weniger optimale Fälle, um daraus zu lernen.