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Brückenkopf, Bern

Adresse:

Bauträgerschaft:

Architektur:


Bauperiode:




Eigerstrasse 73, 3007 Bern

Brückenkopf Bern AG

Bestandsbau: Hufschmid und Nauer, Bern

Umnutzung: Bauart Architekten und Planer AG, Bern

Bestandsbau: Mitte 1960er Jahre; Umnutzung: 2019 - 2021 



(Foto: Hindernisfreie Architektur)


Erschliessung des Gebäudes. Umwandlungskünstler. 

Das Bürogebäude aus den 1960er Jahren an gut erschlossener Lage im Berner Monbijouquartier erwies sich aufgrund seiner typischen Tragstruktur mit Stützen und ohne starre Wände als besonders flexibel für eine Umnutzung zu Wohnraum. Bereits mit einer bestehenden und in der Regel grosszügig dimensionierten Liftanlage ausgestattet, ist dieser Gebäudetyp geradezu prädestiniert für die Realisierung von hindernisfreiem und anpassbarem Wohnraum im Bestand.

(Foto: Hindernisfreie Architektur)


Erschliessung des Gebäudes. Sich willkommen fühlen. 

Die neue Fassadenfront ist im Erdgeschoss zurückversetzt, so dass nun ein geräumiger und überdachter Vorbereich eine auch für Menschen im Rollstuhl verbesserte Eingangssituation schafft. 

(Foto: Hindernisfreie Architektur)


Erschliessung des Gebäudes. Schwellenräume statt Bodenschwellen. 

Dieser Eingang hat keinerlei Bodenschwellen, und der beidseitig des Türgriffs vorhandene Freiraum erlaubt ein problemloses Manövrieren mit dem Rollstuhl, um den Türflügel zu öffnen. Unterschiedliche Bodenbeläge und der Windfang als «Dazwischenraum» wirken - ganz ohne Bodenabsätze - als Schwelle zwischen dem Innen- und Aussenraum.

(Foto: Hindernisfreie Architektur)


Erschliessung des Gebäudes. Das Positive zuerst…

Die Briefkästen sind in die Wand eingelassen, was auch unter dem Gesichtspunkt der Hindernisfreiheit eine bevorzugte Lösung darstellt, da sie den Bewegungsraum nicht einschränken und keine Gefahr für Personen mit einer Sehbehinderung durch hervorstehende Ecken etc. darstellen. Die letzte Briefkastenreihe ist in einer Höhe von 80 bis 110 cm angebracht, so dass sie auch im Sitzen gut erreicht werden kann. Anders verhält es sich mit dem digitalen Bedienfeld für den Zugriff auf die Paketbox, das sich über einer Höhe von 1,10 m befindet und von Personen im Rollstuhl nicht erreicht werden kann.  Weitere Informationen zu Bedienelementen finden sich im Merkblatt MB050 «Bedienelemente und Automaten» der Schweizer Fachstelle.

(Foto: Hindernisfreie Architektur)


Erschliessung des Gebäudes. Genügend Bewegungsraum, aber zu viel Widerstand…

Der Windfang bietet genügend Bewegungsraum, um mit dem Rollstuhl beim Öffnen von Türen oder bei der täglichen Fahrt zum Briefkasten ungehindert manövrieren zu können - wäre da nicht die Schmutzfangmatte. Mit ihren Borsten erschwert sie das Befahren erheblich. Hier wäre der Austausch durch eine rollstuhlgerechte Matte ohne weiteres möglich. Weitere Informationen zum hindernisfreien Eingangsbereich bei Wohnbauten finden sich hier. 

(Foto: Hindernisfreie Architektur)


Erschliessung bis zur Wohnung. All-Inclusive bereits vorhanden. 

Das ehemalige Bürogebäude verfügte bereits über mehrere Aufzüge und einen geräumigen Empfangsraum. Vor den Aufzügen finden Menschen im Rollstuhl ausreichend Freiraum zum Manövrieren. Der rechte Aufzug diente ursprünglich als Warenlift und ist zu einem Personenaufzug umgerüstet worden. Dank seiner geräumigen Abmessungen finden auch Personen im Rollstuhl mit Zugvorrichtung Platz. 

(Foto: Hindernisfreie Architektur)


Erschliessung bis zur Wohnung. Zuhause vor der Wohnungstür. 

Es spricht für sich, dass im Rahmen der Umnutzung des Bürogebäudes zu Wohnzwecken nicht sämtliche Flächen den Wohnungen zugeführt wurden, sondern die Bedeutung der Erschliessungsbereiche und der Bereiche vor der Wohnung mit berücksichtigt wurden. So ist der Vorraum vor der Wohnungstür gut dimensioniert, um alltägliche Kleinigkeiten abzustellen. Wer mit dem Rollstuhl unterwegs ist, findet hier genügend Freiraum, um an die Tür zu manövrieren. Ein gelungenes Detail ist das senkrechte Strukturglasfenster an der Türseite, das durch seinen Lichteinfall im Treppenhaus eine angenehme Stimmung schafft und als eine Art Schaufenster für die persönlichen Dinge der Bewohnenden dient. Zugleich entsteht dadurch neben der Tür ein Freiraum, der es Menschen im Rollstuhl erleichtert, den Türgriff anzufahren.

(Foto: Hindernisfreie Architektur)


In der Wohnung. Achtung Falle! 

Bodenabsätze bis 25 mm Höhe sind nach SIA-Norm 500 zulässig. Allerdings nur einseitig. Das hat seinen Grund: Wenn auf beiden Seiten der Schwelle Bodenabsätze sind wie hier, bleibt eine Person im Rollstuhl stecken, da gleichzeitig die Vorder- und Hinterräder in den Bodenabsätzen blockiert sind und sich so der Rollstuhl nicht mehr bewegen lässt. Hier verbleibt im Bedarfsfall als einzige Lösung die nachträgliche Anbringung einer einseitigen Schwellenrampe. Es ist darauf zu achten, dass die Rampenlänge 30 cm nicht überschreitet, damit beim Überfahren jeweils eine Radachse sicher auf der ebenen Fläche aufliegt.  

(Foto: Hindernisfreie Architektur)


In der Wohnung. Nischen nicht wegsparen! Heute oft wegrationalisiert, sind es gerade solche Nischen, die im Alltag den Unterschied machen: Als Empfangs- oder Ausgangsräume empfangen oder verabschieden sie uns und bieten Platz für all die Sachen und Dinge des Alltags. Menschen im Rollstuhl nutzen diese Räume, um vorübergehend nicht benötigte Hilfsmittel oder Gehhilfen für den Aussenbereich zu deponieren.

(Foto: Hindernisfreie Architektur)


In der Wohnung. Nicht spezialisiert, aber einfach zu adaptieren.

Nicht Sonderlösungen, sondern die Anpassbarkeit von Standards bilden den Kern des Konzepts des hindernisfrei – anpassbaren Wohnungsbaus. Dafür genügt es, sich an einfache Regeln zu halten.

Was das für die Küche bedeutet, kann man hier gut sehen: Eine freie Bewegungsfläche vor Spüle, Arbeitsfläche und Herd von mindestens 1,40 m x 1,70 m, damit man auch im Rollstuhl manövrieren kann. Die geschickte Anordnung von Spüle und Herd nebeneinander im Abstand von maximal 90 cm, sodass Töpfe und Pfannen nicht hin- und hergetragen werden müssen, und eine Küchenkombination mit fünf oder mehr Elementen, damit im Bedarfsfall die Arbeitsfläche unterfahrbar umgebaut werden kann. Was dieses Beispiel ebenfalls belegt: Eine rollstuhlgerechte Küche ist für alle eine gute Wahl.

(Foto: Hindernisfreie Architektur)


In der Wohnung. Genügend Freiraum.  

Die vorhandene Gebäudestruktur mit einer von der Raumaufteilung unabhängigen Tragstruktur erlaubte es, unterschiedliche Wohnungstypen zu konfigurieren. Die Tragstruktur wurde sichtbar belassen und die einzelnen Wohnbereiche durch genügend breite Durchgangsbreiten und Bewegungsflächen miteinander verknüpft. Diese fliessende, stufenlose Erschliessung schafft auch in den kleinen Wohnungen ein Gefühl von räumlicher Grosszügigkeit und ermöglicht ein einfaches Manövrieren mit dem Rollstuhl. 

(Foto: Hindernisfreie Architektur)


In der Wohnung. Genügend Spielraum. Hindernisfreies und anpassbares Bauen hat sehr viel mit Spielräumen zu tun - also damit, nicht von Anfang an alles genau festzulegen, sondern während des Gebrauchs Dinge anpassen zu können. Hier definieren die neu gesetzten Zwischenwände Zonen, die sich je nach Bedarf weiter ausgestalten lassen. So kann der Durchgangsbereich wie hier eine Sitznische sein, er kann aber auch wieder frei gemacht werden, falls eine Person im Rollstuhl darauf angewiesen ist, um manövrieren zu können. Auch die breite, unterfahrbare Fensterbrüstung kann mit oder ohne Rollstuhl vielfältig genutzt werden.

(Foto: Hindernisfreie Architektur)


In der Wohnung. Kleine Oase ohne Hindernisse. 

Private Aussenräume sind wichtige Orte, um sich zurückzuziehen, zu entspannen, um zu gärtnern oder einfach für Dinge, für die in der Wohnung gerade kein Platz ist. Sie tragen wesentlich zur Wohnqualität bei und sollen in allen Lebenslagen zugänglich sein. Die SIA500 schreibt deshalb vor, dass Fenstertüren schwellenlos oder mit einem einseitigen Bodenabsatz von maximal 25 mm Höhe ausgeführt werden dürfen. Anderenfalls besteht die Gefahr, dass eine Person im Rollstuhl beim Überfahren der Schwelle nach hinten kippt oder die Schwelle schlicht nicht überwinden kann. Hindernisfreie Fenstertürschwellen sind heute praktisch im Standardsortiment erhältlich. Ein gutes Beispiel ist die hier gezeigte Ausführung - schwellenlos - in einer wettergeschützten Loggia mit Ablaufrinne und untenliegender wasserführender Schicht, wodurch auch der Schutz vor Schlagregen gewährleistet ist. Weitere Informationen hierzu finden sich im Merkblatt MB031 «Fenstertürschwellen».

(Foto: Hindernisfreie Architektur)


In der Wohnung. Anpassbarer Standard für alle. Design für Alle zielt nicht darauf ab, massgeschneiderte Sonderlösungen zu schaffen, sondern im Gegenteil einen allgemeinen Grundstandard zu etablieren, der den unterschiedlichen Anforderungen in den verschiedenen Lebenslagen angepasst werden kann. Hier ist das Bad bereits ausreichend dimensioniert, damit auch eine Person im Rollstuhl auf das WC transferieren kann. Es sind nur noch seitlich an der Toilette Haltegriffe anzubringen. Auch die im Boden eingelassene Duschwanne lässt sich im Rollstuhl nutzen, dazu genügt es, die Glasabtrennung zu entfernen. Auch der Handtuchhalter unter dem Waschbecken kann bei Bedarf leicht entfernt werden, damit eine Person im Rollstuhl näher an das Waschbecken heranfahren können.

(Foto: Hindernisfreie Architektur)


Gemeinschafts- und Nebenräume. Freie Fahrt hoch hinaus. 

Aussenräume im wohnungsnahen Umfeld haben für Menschen mit eingeschränkter Mobilität einen enormen Stellenwert. Daher ist es wichtig, Hindernisfreiheit im wahrsten Sinne des Wortes auf allen Ebenen mitzudenken. In diesem Fall ist die Gemeinschaftsterrasse im oberen Teil des Gebäudes über einen Aufzug erreichbar. Der freien Aussicht steht nichts im Wege - dank schwellenloser Türdetails. Eine Entwässerungsrinne sorgt dafür, dass sich an neuralgischen Punkten kein Wasser ansammeln kann. Detaillierte Angaben hierzu finden sich im Merkblatt MB031 «Fenstertürschwellen» der Schweizer Fachstelle.

(Foto: Hindernisfreie Architektur)


Gemeinschafts- und Nebenräume. Eine sorgfältige Zonierung ist Voraussetzung für eine hindernisfreie Außenraumgestaltung. Bei der Gestaltung hindernisfreier Aussenräume geht es nicht darum, alle Flächen zu versiegeln - so ein gängiges Missverständnis -, sondern darum, sie sinnvoll zu zonieren. Hier sind beispielsweise die Aufenthaltsflächen mit einem Plattenbelag mit feinen Fugen versehen, sodass auch Personen mit Rollstuhl oder Rollator die angrenzenden Grünflächen geniessen können.

(Foto: Hindernisfreie Architektur)


Gemeinschafts- und Nebenräume. Überwindbare Anpassungen im Bestand. 

Grundsätzlich sind Rampen im Gebäudeinneren nicht zulässig - ausser, wie in diesem Beispiel, bei einer notwendigen Anpassung im Gebäudebestand. Im vorliegenden Fall wurde durch die Rampe das Fussbodenniveau im Innenbereich an das der Aussenterrasse angeglichen und damit ein ebener Übergang zwischen innen und aussen ermöglicht. Zwischen dem Türgriff und dem Rampenende ist allerdings ein Abstand von 60 cm einzuhalten, damit Personen im Rollstuhl von einer ebenen Fläche aus die Tür bedienen können. 

(Foto: Hindernisfreie Architektur)


Gemeinschafts- und Nebenräume. Eine Frage der Höhe. 

Der Waschraum ist geräumig und stufenlos erreichbar. Vor den Geräten ist genügend Bewegungsfläche vorhanden, um auch im Rollstuhl manövrieren zu können. Der Zugang zu den Waschmaschinen ist auch im Sitzen gut möglich, da keine Sockel vorstehen und die Frontladeröffnung auf der geeigneten Höhe liegt. Die Bedienblenden der Wäschetrockner hingegen liegen deutlich über der aus sitzender Position maximal erreichbaren Bedienhöhe von 1,10 m. Nach Möglichkeit sollten Waschmaschine und Wäschetrockner nebeneinander aufgestellt werden. Immerhin gibt es hier die Möglichkeit, im Bedarfsfall einen zusätzlichen Wäschetrockner an die noch freien Anschlüsse an der Wand ganz hinten anzuschliessen. 

(Foto: Hindernisfreie Architektur)


Parkierung. Raum für vielfältige Mobilitätsformen. Dieser direkt vom Aussenraum aus stufenlos zugängliche Abstellraum bietet ausreichend Platz für die Unterbringung verschiedener Fahrgeräte, einschliesslich von Mobilitätshilfen für den Außenbereich, wie beispielsweise elektrische Zuggeräte für Rollstühle, die direkt an der Ladestation aufgeladen werden können.