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Wohnhaus Holligerhof, Bern
Adresse:
Bauträgerschaft:
Architektur:
Lanschaftsarchitektur:
Bauperiode:
Güterstrasse 8, Bern
Wohnbaugenossenschaft Warmbächli, Bern
Bestandsbau: Eduard Helfer
Umnutzung: BHSF Architekten GmbH; Zürich, mit Christian Salewski
ARGE Warmbächli (Balliana Schubert Landschaftsarchitektur, Haerden Landschaft, James Melsom Landschaftsarchitekt)
Bestandsbau: 1965; Umnutzung: 2017 - 2021
(Foto: Hindernisfreie Architektur)
Erschliessung des Gebäudes. Soziales Experiment im Toblerone-Lager.
Die Überbauung Holligerhof 8 ist Teil eines städtebaulichen Transformationsprozesses auf dem Areal der ehemaligen Kehrichtverbrennungsanlage sowie der Produktions- und Lagerstätten der Firma Chocolat Tobler. Die Stadt Bern hat das Areal nach dem Wegzug der Betreiber erworben und im Baurecht an sechs gemeinnützige Wohnbauträgerschaften abgegeben. Die neu gegründete Baugenossenschaft Warmbächli übernahm das ehemalige Lagerhaus und realisierte darin eine anspruchsvolle Mischnutzung mit Wohnungen für unterschiedliche Lebenslagen, einem vielfältigen Gemeinschaftsraumangebot und preisgünstigen Gewerbeflächen.
(Foto: Hindernisfreie Architektur)
Erschliessung des Gebäudes. Zugänglichkeit gestalten.
Die Schaffung eines stufenlosen Zugangs zu den beiden Haupteingängen des Gebäudes ist eine grosse Verbesserung im Hinblick auf die optimale Nutzung der vorhandenen Bausubstanz und wurde je nach vorhandener Struktur unterschiedlich umgesetzt. Ein neuer Aussenaufzug erschliesst die Terrasse im hofseitigen Eingangsgeschoss und knüpft als bewusst eingesetztes Gestaltungselement an die industrielle Vorgeschichte des Gebäudes an.
(Foto: Hindernisfreie Architektur)
Erschliessung des Gebäudes. Ein- und aussteigen ohne Stress.
Die Gemeinschaftsräume und der Hauseingang sind von der Terrasse aus stufenlos erreichbar. Die Bereiche vor dem Aufzug sind so gestaltet, dass sie vor Witterungseinflüssen geschützt sind. Dies ist vor allem für Personen im Rollstuhl und anderen Gehhilfen wichtig, da sie eine gewisse Zeit benötigen, um sich zur Ruftaste zu manövrieren und sich so zu positionieren, dass sie in die Kabine einsteigen können.
(Foto: Hindernisfreie Architektur)
Erschliessung des Gebäudes. Inklusiv statt exklusiv.
Wer auf Gehhilfen angewiesen ist, muss keinen Umweg über einen separaten Sondereingang in Kauf nehmen und ist sichtbar und am Leben im und um das Haus beteiligt. Der Balkon über dem Eingang bietet einen minimalen Witterungsschutz beim Rangieren und Bedienen der Tür.
(Foto: Hindernisfreie Architektur)
Erschliessung des Gebäudes. Laderampe jetzt mit Rampe.
Der zweite Zugang zum Gebäude erfolgt über die ehemalige LKW-Laderampe, die durch kleinere Eingriffe an die neue Nutzung angepasst wurde…
(Foto: Hindernisfreie Architektur)
Erschliessung des Gebäudes. ...darunter befindet sich auch eine Rampe, die allen Personen - mit oder ohne Gehhilfe - einen stufenlosen Zugang ermöglicht. Mit einer Neigung von 6 % und einer Breite von 1,20 m entspricht sie den Mindestanforderungen der SIA-Norm 500, aufgrund ihrer beträchtlichen Länge und der öffentlichen Nutzung wäre jedoch eine grössere Breite wünschenswert. Um ein problemloses und gefahrloses Kreuzen mit zwei Rollstühlen zu ermöglichen, wäre eine Mindestbreite von 1,80 m erforderlich. Zu begrüssen ist wiederum das Vordach als Witterungsschutz. Ausführliche Angaben zu Rampen mit Lösungsvorschlägen für den Bestand finden sich in der Richtlinie «Wohnungsbau hindernisfrei – anpassbar».
(Foto: Hindernisfreie Architektur)
Erschliessung des Gebäudes. Gleisquerung mit Verbesserungspotential.
Mit wenigen Eingriffen liesse sich die Situation für den Zugang zur Rampe verbessern. Beispielsweise könnte der Gleisspalt in diesem Bereich aufgefüllt werden, um eine gut begeh- und befahrbare ebene Fläche ohne mehrfachen Materialwechsel und Absätze zu schaffen.
(Foto: Hindernisfreie Architektur)
Erschliessung des Gebäudes. Der Hauptzugang steht allen offen.
Dieses Beispiel zeigt, dass die Anforderungen an einen hindernisfreien Hauseingang auch bei Umbauten mit einer Bodenschwelle von weniger als 25 mm erfüllt werden können. Die in den Boden eingelassene Schmutzfangmatte ist auch mit einem Rollstuhl gut befahrbar. Es ist wichtig zu beachten, dass Borsten-, Kokos- oder Brossenmatten nicht geeignet sind, da sie einen hohen Widerstand haben, wenn man darüber fährt. Eine visuelle Markierung auf den Glasflächen würde die Situation für Personen mit einer Sehbehinderung verbessern.
(Foto: Hindernisfreie Architektur)
Erschliessung bis zur Wohnung. Bei Umbauten lassen sich Höhenunterschiede nicht immer vermeiden. In solchen Fällen können die Stufen ausnahmsweise durch innenliegende Rampen ersetzt werden. Dies ist hier beim Holligerhof der Fall. Die Neigung der Rampen sollte nicht mehr als 6 % betragen. Dieser Wert kann bei beengten Platzverhältnissen im Bestand leicht überschritten werden. Zwischen Tür und Rampenende ist eine ebene Fläche von mindestens 1,2 m x 1,4 m freizuhalten, um ein problemloses Rangieren mit dem Rollstuhl zu ermöglichen.
(Foto: Hindernisfreie Architektur)
Erschliessung bis zur Wohnung. Ohne Stufen oder Hindernisse gelangt man vom Haupteingang des Gebäudes zum Aufzug. Die Eingangstür und die Zwischentür öffnen sich in die gleiche Richtung, und es ist genügend Platz an der Seite des Schwenkbereichs vorhanden, damit Personen im Rollstuhl den Türgriff erreichen und die Tür bewegen können. Eine kontrastreiche Gestaltung von Boden, Türen und Decke hilft allen, sich zu orientieren. Zur weiteren Verbesserung der Orientierung und Sicherheit von Menschen mit Sehbehinderungen können visuelle Markierungen auf den Glasflächen angebracht werden.
(Foto: Hindernisfreie Architektur)
Erschliessung bis zur Wohnung. Vieles richtig, aber ein entscheidendes Manko…
Der öffentlich nutzbare Aufzug in der Eingangshalle entspricht mit einer Kabnentiefe von 2,10m der hohen Nutzungsfrequenz und kann auch von Personen im Rollstuhl benutzt werden, die mit einer Zugvorrichtung unterwegs sind. Hervorzuheben ist auch die Anbringung eines zusätzlichen Bedientableaus in der Horizontalen, das auch im Sitzen gut erreichbar ist. Allerdings ist die Ruftaste für Personen im Rollstuhl schwer zu erreichen, da sie mehr als 25 cm zurückversetzt ist. Bei einer Leibungstiefe von mehr als 25 cm empfiehlt es sich, die Ruftaste an der Wandoberfläche anzubringen. Weiterführende Informationen zu hindernisfreien Aufzügen können dem Merkblatt 020 «Aufzugsanlagen» entnommen werden.
(Foto: Hindernisfreie Architektur)
Erschliessung bis zur Wohnung. Bewegungsraum ist Begegnungsraum ist Wohnraum. Dass ein Treppenhaus mehr ist als ein Durchgangsraum, wenn man ihm mehr Platz gibt, wird hier deutlich. Genug Platz, um anzukommen und Dinge abzustellen, für ein kurzes Gespräch mit der Nachbarin - und einfach Platz, um sich zu bewegen - sei es nun mit oder ohne Rollstuhl.
(Foto: Hindernisfreie Architektur)
Erschliessung bis zur Wohnung. Manchmal kann der Platz auch zu viel sein... Türgriffe müssen auch bei tieferen Türnischen mit dem Rollstuhl erreichbar sein, was bei einer Leibungstiefe von max. 25 cm möglich ist. Bei dieser Wohnungstür ist die Leibung jedoch 40 cm tief, was die Erreichbarkeit des Türgriffs und das Manövrieren mit dem Rollstuhl deutlich erschwert. Hier müsste die Tür weiter nach vorne versetzt werden. Sollte dies nicht möglich sein, wäre im Bedarfsfall eine Automatisierung der Tür erforderlich.
(Foto: Hindernisfreie Architektur)
In der Wohnung. Schwellenwert eingehalten. Türschwellen mit einem einseitigen Absatz von maximal 25 mm - wie hier - sind nach SIA 500 zulässig und können von vielen Personen im Rollstuhl noch überfahren werden. Mittlerweile gibt es aber auch schwellenlose Lösungen, bei denen der erforderliche Schallschutz durch absenkbare Planetdichtungen gewährleistet wird. Dies ist beispielsweise bei der Casa agli Orti der Fall.
(Foto: Hindernisfreie Architektur)
In der Wohnung. Durch bewegliches Mobiliar anpassbar. Die Zonierung der Wohnung mit einem Eingangsbereich, der sich mit dem Bereich der Küche überschneidet, ist eine platzsparende Lösung. Sie ermöglicht es, auch in kompakten Wohnungen die einzelnen Bereiche entsprechend den Nutzungsbedürfnissen und - im Falle von Personen im Rollstuhl - entsprechend den Anforderungen an die Bewegungsflächen zu definieren. Der Kühlschrank ist in diesem Beispiel nicht starr an der Wand befestigt und kann problemlos verschoben werden. Dies ist insbesondere für Personen im Rollstuhl von grossem Vorteil, da der Kühlschrank in seinem jetzigen Zustand nicht nur den Zugang zur Küche, sondern auch den Zugang zur Türklinke einschränkt, da neben dem Türflügel ein Freiraum von mindestens 20 cm, besser 60 cm erforderlich ist.
(Foto: Hindernisfreie Architektur)
In der Wohnung. Kleine Dinge, die Grosses erleichtern.
Hier zeigt sich, dass Anpassungsfähigkeit und Hindernisfreiheit nicht gleichbedeutend sind mit mehr Quadratmetern, sondern mit der Schaffung von Freiräumen und alltagstauglichen Lösungen. Nischen können als Garderobe oder Abstellfläche für Gehhilfen genutzt werden, schwellenlose Übergänge beseitigen Stolperfallen und Hindernisse, die offene Gestaltung der Elektroinstallation erlaubt die Anpassung an individuelle Bedürfnisse mit minimalen Eingriffen.
(Foto: Hindernisfreie Architektur)
In der Wohnung. Anpassbar, aber mit einem Fragezeichen...
Das Bad ist mit einer Fläche von 1,80 m x 2,50 m und einem schwellenlosen Übergang bereits sehr rollstuhlgerecht ausgestattet und kann bei Bedarf leicht an individuelle Anforderungen angepasst werden. Aus hier nicht bekannten Gründen hat die Türöffnung eine nutzbare Breite von ca. 97 cm, was grundsätzlich auch zu begrüssen wäre, da eine nutzbare Türbreite von mindestens 80 cm erforderlich ist, um den Durchgang mit dem Rollstuhl zu ermöglichen...
(Foto: Hindernisfreie Architektur)
In der Wohnung. …die Benutzung der Toilette könnte aufgrund der grossen Türöffnung hier jedoch schwierig sein und die Seitenwand der Toilette ist zu kurz für die Anbringung fester Haltegriffe. Die Anbringung von zwei klappbaren Haltegriffen auf beiden Seiten der Toilette wird im Bedarfsfall empfohlen. Um die Manövrierfläche für die Benutzung mit dem Rollstuhl nicht einzuschränken, sollte die Tür hier vorzugsweise nach aussen öffnen.
(Foto: Hindernisfreie Architektur)
In der Wohnung. Vieles ist richtig, aber etwas Entscheidendes fehlt...
Der Balkon ist so dimensioniert, dass er auch von Personen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, gut genutzt werden kann. Positiv ist auch, dass sich beide Flügel der Fenstertür öffnen lassen, so dass eine grosszügige Durchgangsbreite gegeben ist. Auch die Höhe des Geländers ist bereits so bemessen, dass während der Nutzungsphase ein weiterer Fussboden auf dem Balkon verlegt werden kann. Kurz gesagt, hier hat man an vieles gedacht. Schade nur, dass die Schwelle der Fenstertür auf der Innenseite deutlich höher ist als die Obergrenze von 25 mm, die in der SIA-Norm 500 definiert ist. Das macht sie nicht nur zu einer Stolperfalle, sondern auch zu einem echten Hindernis. Für Personen im Rollstuhl stellt sie eine ernsthafte Gefahr dar. Sie können z.B. rückwärts stürzen, wenn sie versuchen, die Vorderräder anzuheben, um die Schwelle zu überwinden, was an sich schon eine erhebliche körperliche Anstrengung erfordert. An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass es heute in den Standardsystemen der Fensterhersteller entsprechende Lösungen und Ausführungsdetails gibt, die den Anforderungen an Hindernisfreiheit und Schlagregendichtheit gerecht werden. Weitere Informationen und Konstruktionsdetails finden sich im Merkblatt 031 «Fenstertürschwellen» der Schweizer Fachstelle.
(Foto: Hindernisfreie Architektur)
Gemeinschafts- und Nebenräume. Mehr Ziele - kürzere Wege.
Eines der Hauptziele des Projekts Holligerhof war die Umsetzung eines umfassenden Nutzungskonzepts, das über die reine Bereitstellung von Wohnraum hinausgeht. Das bestehende Gebäude mit seinem grosszügigen Raumangebot eignet sich hervorragend für die Erprobung verschiedener Nutzungskonzepte. Diese richten sich sowohl an die Bewohnerinnen und Bewohner des Hauses als auch an das Quartier. Gerade für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen ist dieses Spektrum an Nutzungen, Aktivitätsräumen und Begegnungsmöglichkeiten quasi vor der Haustür eine grosse Hilfe bei der Gestaltung des Alltags, ohne dass lange Wege zurückgelegt werden müssen. Daher ist es besonders wichtig, dass das Thema Hindernisfreiheit wirklich über die Wohnung hinaus gedacht wird. Dies ist im Holligerhof in weiten Teilen der Fall. Keine Stufen, ausreichende Durchgangsbreiten und genügend Bewegungsflächen - auch ausserhalb der eigenen vier Wände reichen wenige Grundvoraussetzungen, um solche Angebote im wahrsten Sinne des Wortes zugänglich zu machen.
(Foto: Hindernisfreie Architektur)
Gemeinschafts- und Nebenräume. Hier ist Platz, um dies und das zu tun.
Die Eingangshalle neben dem Aufzug und dem Treppenhaus kann vielfältig genutzt werden. Sie lädt dazu ein, eine Pause einzulegen oder einfach andere Menschen zu treffen, bevor man im Aufzug verschwindet. Sie ist in jeder Hinsicht ein offener Raum, in dem sich auch Menschen im Rollstuhl frei bewegen können, da das Mobiliar nicht fest installiert ist.
(Foto: Hindernisfreie Architektur)
Gemeinschafts- und Nebenräume. Himmel ohne Grenzen.
Mit dem Aufzug gelangt man stufenlos auf die gemeinschaftlich genutzte Dachterrasse. Durch den schwellenlosen Übergang ist es allen möglich, diesen Höhepunkt zu geniessen. Eine Entwässerungsrinne sorgt dafür, dass sich am neuralgischen Punkt der Tür kein Wasser ansammeln kann. Detaillierte Angaben hierzu finden sich im Merkblatt 031 «Fenstertürschwellen» der Schweizer Fachstelle.
(Foto: Hindernisfreie Architektur)
Gemeinschafts- und Nebenräume. Jeder liebt es im Grünen zu sein - ob mit oder ohne Rollstuhl.
Die Terrasse gliedert sich in einen mit Platten belegten Bereich und - im Kontrast dazu - einen naturnah gestalteten Teil. Letzterer ist derzeit allerdings mit dem Rollstuhl nicht nutzbar. Mit einer Rampe sowie einem stabilisierenden, wassergebundenen Grundbelag und einer minimalen Brechsandabstreuung anstelle der jetzigen Kiesfläche liesse sich dieser Zustand ohne weiteres beheben. Der Leitfaden «Spielplätze für alle» geben wertvolle Hinweise für die hindernisfreie Gestaltung von Aussenanlagen.
(Foto: Hindernisfreie Architektur)
Gemeinschafts- und Nebenräume. Bei diesem Fest bleibt niemand aussen vor.
Wohnen spielt sich nicht nur in den eigenen vier Wänden ab. Deshalb umfasst das Konzept des hindernisfrei – anpassbaren Wohnungsbaus auch die gemeinschaftlich genutzten Räume, deren Zugänglichkeit und Nutzbarkeit für Menschen in unterschiedlichen Lebenslagen so wichtig sind, um sich als Teil des sozialen Umfelds zu fühlen. Schwellenlose Übergänge, Stühle und Tische, die sich leicht verschieben lassen, so dass sie nicht im Weg stehen, wenn Platz zum Manövrieren mit dem Rollstuhl benötigt wird, und ein rollstuhlgerechtes WC sind kleine Dinge, die eine grosse Wirkung haben.
(Foto: Hindernisfreie Architektur)
Parkierung. Per Rampe in den Abstellraum…
Eine ebenso originelle wie praktische Lösung ist diese Rampe. Sie ermöglicht es, fahrend und wettergeschützt in den Abstellraum für Velos und Elektrokleinfahrzeuge zu gelangen, was gerade auch für Personen mit einer Gehbehinderung von grosser Bedeutung ist…
(Foto: Hindernisfreie Architektur)
Parkierung. …vor allem dann, wenn – wie hier – der Abstellraum so dimensioniert und ausgestattet ist, dass auch dreirädrige Velos und Fahrhilfen für den Aussenraum, wie etwa Zuggeräte für Handrollstühle, abgestellt und bei Bedarf geladen werden können.
(Foto: Hindernisfreie Architektur)
Parkierung. Die Verbindungstür zwischen Abstellraum und Treppenhaus ist schwellenlos und hat neben dem Schwenkbereich genügend Platz, um mit einem Rollstuhl den Türgriff anzufahren und zu betätigen.