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Wohnüberbauung Industrie2, Zürich
Adresse:
Bauträgerschaft:
Architektur:
Landschaftsarchitektur:
Bauperiode:
Josefstrasse 170, 172, Röntgenstrasse 55–63, Albertstrasse 1–5, Zürich
BEP Baugenossenschaft des eidgenössischen Personals
Peter Giumini
Umbau Rolf Schaffner Architekt, Zürich
Raymond Vogel Landschaften AG, Zürich
1919 - 1920 / Umbau 2015 – 2017
(Foto: Hindernisfreie Architektur)
Erschliessung des Gebäudes. Gute Nahversorgung. Die Siedlung Industrie 2 gilt als Meilenstein in der Geschichte des genossenschaftlichen Wohnungsbaus in Zürich. Die heute denkmalgeschützte Siedlung liegt in einem infrastrukturell gut ausgestatteten Quartier mit vielen Alltagsangeboten in unmittelbarer Nähe. Dank der hindernisfreien Anpassung können gerade mobilitätseingeschränkte Personen diese Qualitäten nutzen.
(Plan: Rolf Schaffner, Architekt)
Erschliessung des Gebäudes. Andere Wege, das Ziel zu erreichen. Das Gebäude folgt der zeittypischen Blockrandbebauung mit sowohl Strassen- als auch hofseitigem Treppenhauszugang. Diese beiden Alternativen waren von grossem Vorteil, da eine hindernisfreie Gestaltung des Haupteinganges zur Strasse hin nicht möglich war.
(Foto: Hindernisfreie Architektur)
Erschliessung des Gebäudes. Sonnentor. Ein stadtbildprägendes und unverwechselbares Merkmal des "Roten Blocks" ist der Eingang zum Hof. Dieser war ursprünglich öffentlich zugänglich, bevor er in den 1990er Jahren über ein Tor nur noch der Bewohnerschaft zugänglich gemacht wurde. Im Zuge der letzten Renovierungsarbeiten im Jahr 2017 wurde der Eingang rollstuhlgerecht ausgestattet und das Torsystem in der Folge automatisiert.
(Foto: Hindernisfreie Architektur)
Erschliessung des Gebäudes. Grüner Parcours. Der stufenlose Zugang zum Gebäude erfolgt über den Innenhof. Der Hofdurchgang führt zu einem grosszügig angelegten, rollstuhlgerechten Rundweg, der die einzelnen Eingänge zu den Treppenhäusern verbindet. Für ein gutes Mikroklima und anregende Sinneseindrücke auf dem Weg sorgt die naturnah gestaltete Mittelzone.
(Foto: Hindernisfreie Architektur)
Erschliessung des Gebäudes. Brachliegendes Potential. Die Kiesschicht ist bereichsweise zu hoch und daher mit Rollstuhl und Kinderwagen nur mit erheblichem Kraftaufwand passierbar. Mit einem stabilisierenden, wassergebundenen Naturbelag und einer minimalen Brechsandabstreuung liesse sich die Befahrbarkeit ohne weiteres beheben. Die Richtlinie «Strassen, Wege, Plätze» und der Leitfaden «Spielplätze für alle» geben wertvolle Hinweise für die hindernisfreie Gestaltung von Aussenanlagen.
(Foto: Hindernisfreie Architektur)
Erschliessung des Gebäudes. Sichtbare Geschichte am hindernisfreien Hofeingang. Alle bestehenden Hofeingänge konnten mit minimalen Eingriffen hindernisfrei umgestaltet werden – ein Mehrwert für alle!
(Foto: Hindernisfreie Architektur)
Erschliessung des Gebäudes. Zugänglichkeit zu Ende denken!
Wenn ein hindernisfreier Zugang über den Haupteingang nicht möglich ist, müssen auch der Briefkasten und die Klingelanlage berücksichtigt werden. In diesem Fall wären diese Elemente konsequenterweise an den hindernisfreien Eingangsbereich im Hof zu verlegen.
(Plan: Rolf Schaffner, Architekt)
Erschliessung bis zur Wohnung. Umgehung des Hochparterre-Problems.
Der Aufzug ist stufenlos über den hinteren Hofeingang erreichbar. Das sonst bei Gebäuden mit Hochparterre übliche Problem, dass sich der Aufzug um eine halbe Geschosshöhe über dem Niveau des Eingangs befindet, konnte so umgangen werden.
(Foto: Hindernisfreie Architektur)
Erschliessung bis zur Wohnung. Das Haus wächst, aber das Treppenhaus wächst nicht mit.
Aus Gründen des Denkmalschutzes an den Fassaden war eine Verbreiterung der beengten Treppenhäuser auf der Hofseite - im Gegensatz zu den Wohnungen - nicht möglich. Je nach Gehhilfe und Art der körperlichen Einschränkung kann das Heranfahren an den Ruftaster und Manövrieren in den Aufzug eine Herausforderung sein. In diesem Fall wird empfohlen, die Offenhaltezeit der Aufzugstür zu verlängern.
(Fotos: Theodor Stalder)
Erschliessung bis zur Wohnung. Infrastruktur als gestalterische Aufgabe. Ein Aufzug kann auch in ein historisches Gebäude, das unter Denkmalschutz steht, ansprechend integriert werden. Voraussetzung dafür ist ein fruchtbarer Dialog zwischen den verschiedenen Beteiligten und ein Perspektivenwechsel in den Köpfen der Planer und Planerinnen: Aufzugsanlagen sind nicht nur technische Infrastruktureinrichtungen, sondern in gleichem Masse auch bauliche Gestaltungselemente, die es sorgfältig in den Kontext zu integrieren gilt.
(Foto: Theodor Stalder)
Erschliessung bis zur Wohnung. Heikler Bereich. Um Hindernisfreiheit zu erreichen, liegt das Augenmerk bei Umbauten oftmals auf dem Treppenhaus. Zugleich ist gerade in Denkmalschutzobjekten dieser Raum besonders geschützt. Im vorliegenden Fall ist die Massivholzschwelle kein grösseres Hindernis. Ihre Höhe beträgt ca. 25 mm, was dem Höchstwert für die Zugänglichkeit entspricht.
(Foto: Hindernisfreie Architektur)
In der Wohnung. Die neue Einbauküche ist hindernisfrei und kann im Bedarfsfall leicht an die individuellen Anforderungen, z.B. einer Person im Rollstuhl, angepasst werden. Die Positionierung von Kochfeld und Spüle nebeneinander vereinfacht den Küchenalltag. Eine Unterfahrbarkeit der Arbeitsfläche kann jederzeit durch das einfache Herausnehmen der Unterbauschränke realisiert werden. Dass dadurch Stauraum verloren geht, ist in diesem Beispiel unproblematisch, da die freistehende Theke zusätzlichen Stauraum auf einer für Personen im Rollstuhl idealen Höhe bietet.
(Foto: Hindernisfreie Architektur)
In der Wohnung. Charakteristisch, aber auch hinderlich.
Türschwellen aus Massivholz sind unverwechselbare historische Zeugnisse und tragen zur besonderen Wohnatmosphäre in Bestandsbauten bei. Bei einer Höhe von mehr als 25 mm empfiehlt es sich jedoch, die Schwellen im Zuge des Umbaus zu entfernen oder sie zumindest so anzupassen, dass sie im Bedarfsfall leicht wieder entfernt werden können. Eine Güterabwägung, bei der der Gewinn an Sicherheit und Nutzungsqualität im Vordergrund steht.
(Foto: Hindernisfreie Architektur)
In der Wohnung. So hindernisfrei wie es die Situation ermöglicht. Die Nassräume wurden so weit wie möglich nach den Kriterien der Hindernisfreiheit umgebaut. Vor WC und Waschbecken konnte ein rollstuhlgerechter Freiraum von mindestens 1,20 m realisiert werden. Aufgrund der vorhandenen Deckenkonstruktion wurde keine bodengleiche Dusche realisiert, sondern eine vorgefertigte Duschtasse eingebaut, die mit einer minimalen Schwelle von weniger als 25 mm aber dennoch mit dem Rollstuhl befahrbar ist. Um die Bewegungsfreiheit in der Duschkabine zu gewährleisten, ist eine einfach demontierbare Glastrennwand wichtig.
(Foto: Hindernisfreie Architektur)
In der Wohnung. Die wachsende Wohnung.
Im Rahmen der Instandsetzung und unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes war es möglich, die Fassade zur Hofseite um eine Raumschicht zu ergänzen. Die kompakt geschnittenen Wohnungen profitieren so durch eine Terrasse und die Erweiterung des Wohnzimmers noch stärker vom Hof. Die Möglichkeit, in der Fassadenebene zusätzliche Bauteile zu integrieren, vereinfachte die Umsetzung der Hindernisfreiheit enorm, da sich die Höhe des neuen Bodens so gestalten liess, dass die Schwellenhöhe bei den Fenstertüren nicht mehr als 25 Millimeter beträgt. Mittlerweile gibt es nahezu schwellenfreie Fenster- und Türprofile, in diesem Fall sind entsprechende Detailausführungen zur Schlagregendichtheit zu beachten. Weitere Einzelheiten sind in unserem Merkblatt 031 «Fenstertürschwellen» beschrieben.